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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/16   

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https://dejure.org/2018,89158
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/16 (https://dejure.org/2018,89158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2018 - L 3 U 133/16 (https://dejure.org/2018,89158)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2018 - L 3 U 133/16 (https://dejure.org/2018,89158)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/16
    Hierbei ist die sog Bedingungstheorie anzuwenden, wonach jedes Ereignis Ursache eines Erfolges ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Insgesamt hat die Kausalitätsbeurteilung auf der Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands zu erfolgen (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/16
    Danach sind nur die Ursachen rechtserheblich (für einen Gesundheitsschaden), die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg an dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (vgl hierzu BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 15 und Nr. 17).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 3 U 133/16
    Im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung gilt insoweit der erleichterte Beweismaßstab der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, die zu bejahen ist, wenn mehr für als gegen die Annahme des Ursachenzusammenhangs spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67 mwN).
  • OLG Hamburg, 04.02.2021 - 3 U 39/19

    Antikoagulationstherapie - Irreführende Arzneimittelwerbung:

    Die hiergegen gerichtete Berufung, Az. 3 U 133/16, hat die Klägerin im Rahmen einer vergleichsweisen Erledigung in der Berufungsverhandlung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vom 9. Februar 2017 zurückgenommen (Anlagenkonvolut B 3 und Anlage K 5).
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